Corona Zuschuss jetzt beantragen

Hilfe für Selbstsändige

Soforthilfe II – Zuschussprogramm für Kleinstunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler

Aufgrund der Eindämmung des Coronavirs Covid 19 sind zahlreiche Berliner Clubs, DJs, Musik Labels und viele andere Branchen von der gesetzlichen Vorgabe zu Hause zu bleiben und den Kontakt zu Freunden, Arbeitskollegen zum Großteil der Familie einzuschränken betroffen. Damit ist die Situation gegeben, dass ihre Wirtschaftlichkeit, der Cashflow selbstständig innerhalb von wenigen Wochen nicht mehr zu realisieren ist. Der fortlaufende betriebliche Sach- und Finanzaufwand wie monatliche Miet- oder Pachtzahlungen, laufende Kredite, Mitarbeiterzahlungen und die privaten Lebenshaltungs-kosten können nicht mehr bedient werden.

Helfen Sie mit den Coronavirus zu stoppen.

Der Bund und die Länder haben auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona Pandemie sehr schnell reagiert und haben ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, welches seit Freitag dem 27.März 2020 für Kleinstunternehmen, Soloselbst-ständige und Freiberufler aus Berlin über die IBB (Investitionsbank Berlin) zu beantragen ist. Koordiniert wird diese Soforthilfe durch die Länder; für Berlin zum Beispiel durch die IBB. 

digitales Antragsformular zur Corona Pandemie IBB
Soforthilfe über die IBB für Kleinstunternehmer, Soloselbstständige und Freiberufler

Demnach beträgt die Höhe der Soforthilfe  5.000 EUR für Antragsteller mit bis zu 5 Beschäftigten*. Diese können für den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand sowie Personalkosten verwendet werden. Danach besteht die Möglichkeit weitere 9.000 Euro des Bundeszuschuss zu beantragen. Bei Antragsteller mit bis zu 10 Beschäftigten* können bis zu 15.000 EUR beantragt werden.

Quelle: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html

Die Berliner Sparkasse stellt auf ihrer Webseite eine Zusammen-fassung aller Corona Hilfen von den Zuschüssen der Bund und Länder sowie auch Kredite in Aussicht für Hilfebedürftige in Aussicht. Jeder Kleinstunternehmer*in, Soloselbstständige oder Freiberufler *in sollte nach erfolgreicher Beantragung und Auszahlung beachten, dass über die Ausgaben die mit den Hilfen finanziert worden sind akribisch Buch geführt werden muss. Die Zuschüsse werden im Nachhinein auf Ihre Verwendung überprüft. Nicht in Anspruch genommene Mittel, weil eine schnelle Stabilisierung die Rückkehr zum wirtschaftliche Alltag geführt hat, sind zurückzuführen.

https://www.berliner-sparkasse.de/de/home/ihre-sparkasse/hinweise-zum-corona-virus.html#firmenkunden

Überblick der Hilfen der Berliner Sparkasse

Wenn ich auf meine Anfänge als selbstständiger Unternehmer zurück-blicke kann ich sagen, dass die ersten Jahre finanziell alles andere als einfach waren.  Zum Glück war jedoch der innere Drang eigenständig arbeiten zu wollen, unabhängig von Meinungen Vorgesetzter agieren und wirklich wichtige Entscheidungen für mein eigenes Unternehmen selbstständig treffen zu können immer vorder gründig. Dieser Wunsch befeuerte damals wie heute meinen Alltag  und so soll es auch bleiben. Dennoch ist der Erfolg immer abhängig von äußeren Umständen und ein Jeder  muss für sich selber immer wieder versuchen, flexibel darauf zu reagieren. Auch wenn es bedeutet, dass in Krisenzeiten erneut Formulare ausgefüllt werden müssen und Antragsbewilligungen wichtige Zeit in Anspruch nimmt. Die aktuelle Katastrophe macht für niemanden eine Ausnahme – wir Alle zusammen  sind davon betroffen. Das bedeutet auch,  sobald die Coronapandemie durch wirksame medizinische Mittel wie ein Impfstoff oder Medikamente in Zaum gehalten ist, wird es auch wieder einen Anstieg der Konjunktur geben. Besser wir akzeptieren  also die derzeitigen ungewöhnlichen  Umstände und nutzen die Zeit, die uns jetzt großzügig zur Verfügung steht. Die Zeitrechnung bzw. unsere Welt wird nach der Coronakrise eine andere sein. Wie sie aussieht, dass entscheidet ihr mit.

Kay-Uwe Lenk *DASFAX | Techno Berlin